Bildungsfreistellung : OLG Wien 31 Ra 150/94 v.16.11.1994, Revision unzulässig
(ArbVG § 118 Abs.4) / Wegen Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers kann ein Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht verwehrt werden. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist mit Festsstellungs-und nicht mit Rechtsgestaltungsklage geltend zu machen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 14.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
331.817 Krankenstand 34.028 Verfahrensrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub | Dokument Nr. A-839635 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |