Bildungsfreistellung : OLG Wien 31 Ra 150/94 v.16.11.1994, Revision unzulässig

(ArbVG § 118 Abs.4) / Wegen Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers kann ein Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht verwehrt werden. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung ist mit Festsstellungs-und nicht mit Rechtsgestaltungsklage geltend zu machen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 14.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
331.817 Krankenstand
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub Dokument Nr. A-839635 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage