Die Kontrolle von Marktrisiken durch die Bankenaufsicht - legistische Massnahmen

Das BWG 1993 hat erstmals Regeln zur direkten Risikoerfassung und -begrenzung bei Derivativen aufgestellt. Durch die 1.BWG-Novelle soll das Sicherungssystem weiter ausgebaut werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die gewerbliche Genossenschaft (123 (1995) Nr.1 S.28-32)
VerfasserIn: Lejsek, Alfred
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Bank
336.078.3 Finanzmarktaufsicht
336.762 Spekulationshandel
65.012 Risiko
336.717 Bankgeschäft
336.76 Finanzmarkt
347.7 Wirtschaftsrecht
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das BWG 1993 hat erstmals Regeln zur direkten Risikoerfassung und -begrenzung bei Derivativen aufgestellt. Durch die 1.BWG-Novelle soll das Sicherungssystem weiter ausgebaut werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog