Die Kontrolle von Marktrisiken durch die Bankenaufsicht - legistische Massnahmen
Das BWG 1993 hat erstmals Regeln zur direkten Risikoerfassung und -begrenzung bei Derivativen aufgestellt. Durch die 1.BWG-Novelle soll das Sicherungssystem weiter ausgebaut werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die gewerbliche Genossenschaft (123 (1995) Nr.1 S.28-32)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Bank
336.078.3 Finanzmarktaufsicht 336.762 Spekulationshandel 65.012 Risiko 336.717 Bankgeschäft 336.76 Finanzmarkt 347.7 Wirtschaftsrecht 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.71 Bank | Dokument Nr. A-839334 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |