Kündigung infolge Betriebsstillegung trotz Sozialwidrigkeit : OLG Wien 32 Ra 106/94 v.9.9.1994

(ArbVG § 105 Abs.3 Z.2) / Besteht keine Versetzungsbereitschaft des Arbeitnehmers bei Wegfall von Arbeitsplätzen durch Stillegung eines Betriebes infolge von Rationalisierungsmassnahmen, kann eine Kündigung trotz Sozialwidrigkeit gerechtfertigt sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
65.016 Betriebsstillegung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-839269 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage