Kündigung infolge Betriebsstillegung trotz Sozialwidrigkeit : OLG Wien 32 Ra 106/94 v.9.9.1994
(ArbVG § 105 Abs.3 Z.2) / Besteht keine Versetzungsbereitschaft des Arbeitnehmers bei Wegfall von Arbeitsplätzen durch Stillegung eines Betriebes infolge von Rationalisierungsmassnahmen, kann eine Kündigung trotz Sozialwidrigkeit gerechtfertigt sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung 65.016 Betriebsstillegung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-839269 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |