Bauarbeiterabfertigung bei Karenzierungen vor dem 1.10.1987 : OGH 9 Ob A 209/94 v.30.11.1994

(BUAG § 13d, Art.V Abs.4) / Als für die Bauarbeiterabfertigung zu berücksichtigende Dienstzeiten sind nur die tatsächlichen Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen, wobei die Karenzzeiten wie neutrale Zeiten auch vor dem 1.10.1997 (Pausenzeiten) nicht abfertigungsschädlich wirken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.817 Dienstverhinderung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer Dokument Nr. A-839264 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage