Bauarbeiterabfertigung bei Karenzierungen vor dem 1.10.1987 : OGH 9 Ob A 209/94 v.30.11.1994
(BUAG § 13d, Art.V Abs.4) / Als für die Bauarbeiterabfertigung zu berücksichtigende Dienstzeiten sind nur die tatsächlichen Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen, wobei die Karenzzeiten wie neutrale Zeiten auch vor dem 1.10.1997 (Pausenzeiten) nicht abfertigungsschädlich wirken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.817 Dienstverhinderung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer | Dokument Nr. A-839264 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |