Arbeitnehmerstatus bei regelmässiger Einbeziehung in Dienstpläne (hier: programmgestaltender Mitarbeiter im Rundfunk) : BAG 5 AZR 627/93 v.20.7.1994

Die Grundsätze der (Duldungs-und) Anscheinsvollmacht finden Anwendung. Entscheidend ist, ob der Vertretene die (abweichende) Vertragsdurchführung hätte erkennen und verhindern können, und ob der Beschäftigte nach Treu und Glauben annehmen konnte, der Vertretene wisse davon und billige dies.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (47 (1994) Nr.49)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsvertrag
65.012.45 Unternehmensinformation
331.11F Mitarbeiter, freie
331.116 Arbeitsverhältnis
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag Dokument Nr. A-838898 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage