Arbeitnehmerstatus bei regelmässiger Einbeziehung in Dienstpläne (hier: programmgestaltender Mitarbeiter im Rundfunk) : BAG 5 AZR 627/93 v.20.7.1994
Die Grundsätze der (Duldungs-und) Anscheinsvollmacht finden Anwendung. Entscheidend ist, ob der Vertretene die (abweichende) Vertragsdurchführung hätte erkennen und verhindern können, und ob der Beschäftigte nach Treu und Glauben annehmen konnte, der Vertretene wisse davon und billige dies.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (47 (1994) Nr.49)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsvertrag
65.012.45 Unternehmensinformation 331.11F Mitarbeiter, freie 331.116 Arbeitsverhältnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsvertrag | Dokument Nr. A-838898 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |