Arbeitnehmerschutzvorschriften : LG Leoben 22 Cgs 13/91 v.28.1.1993
Das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften begründet nicht in allen Fällen grobe Fahrlässigkeit. Es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Grobes Verschulden ist zu bejahen, wenn der Unternehmer ganz einfache und naheliegende Überlegungen unterlässt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
331.94 Arbeitnehmerschutz 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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