Arbeitnehmerschutzvorschriften : LG Leoben 22 Cgs 13/91 v.28.1.1993
Das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften begründet nicht in allen Fällen grobe Fahrlässigkeit. Es sind vielmehr die Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Grobes Verschulden ist zu bejahen, wenn der Unternehmer ganz einfache und naheliegende Überlegungen unterlässt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
331.94 Arbeitnehmerschutz 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-838854 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |