Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss multilateraler Handelsübereinkommen : EuGH, Gutachten 1/1994 v.15.11.1994
1. Die Gemeinschaft ist gemäss Artikel 113 EG-Vertrag allein zuständig für den Abschluss der multilateralen Handelsübereinkünfte / 2. Die Zuständigkeit für den Abschluss des GATS ist zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geteilt / 3. Die Zuständigkeit für den Abschluss des TRIPs ist zw...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.1/2 S.31-39)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.241 GATT
341.241 Vertrag, internationaler 382 Handel, internationaler 340.113 Rechtsordnung 340.69 Rechtsgutachten |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.241 GATT | Dokument Nr. A-838478 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |