Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss multilateraler Handelsübereinkommen : EuGH, Gutachten 1/1994 v.15.11.1994

1. Die Gemeinschaft ist gemäss Artikel 113 EG-Vertrag allein zuständig für den Abschluss der multilateralen Handelsübereinkünfte / 2. Die Zuständigkeit für den Abschluss des GATS ist zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten geteilt / 3. Die Zuständigkeit für den Abschluss des TRIPs ist zw...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (6 (1995) Nr.1/2 S.31-39)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.241 GATT
341.241 Vertrag, internationaler
382 Handel, internationaler
340.113 Rechtsordnung
340.69 Rechtsgutachten
Region:EU
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Ablageschlagwort: 341.241 GATT Dokument Nr. A-838478 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage