Übergehen des Stellvertreters bei Bestellung eines provisorischen Leiters : VGH 90/12/0161 v.14.9.1994
(BDG § 40) / Die Bestellung eines provisorischen Abteilungsleiters stellt keine Abberufung des Stellvertreters dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083 Beamte: Versetzung
35.081.71 Beamtenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.083 Beamte: Versetzung | Dokument Nr. A-838472 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |