Übergehen des Stellvertreters bei Bestellung eines provisorischen Leiters : VGH 90/12/0161 v.14.9.1994

(BDG § 40) / Die Bestellung eines provisorischen Abteilungsleiters stellt keine Abberufung des Stellvertreters dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083 Beamte: Versetzung
35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.083 Beamte: Versetzung Dokument Nr. A-838472 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage