Der BGH schränkt die Bürgenhaftung weiter ein : Urteil IX ZR 85/94 v.5.1.1995

Die Bank sei berechtigt, sich gegen Vermögensverschiebungen unter Ehegatten und Partnern einer Lebensgemeinschaft abzusichern / Ist allerdings dieser Sicherungszweck später weggefallen, weil beispielsweise die Ehe geschieden worden ist, so kann die Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft entfallen....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 07.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
336.71 Bank
336.77 Kredit
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Bank sei berechtigt, sich gegen Vermögensverschiebungen unter Ehegatten und Partnern einer Lebensgemeinschaft abzusichern / Ist allerdings dieser Sicherungszweck später weggefallen, weil beispielsweise die Ehe geschieden worden ist, so kann die Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft entfallen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog