Der BGH schränkt die Bürgenhaftung weiter ein : Urteil IX ZR 85/94 v.5.1.1995
Die Bank sei berechtigt, sich gegen Vermögensverschiebungen unter Ehegatten und Partnern einer Lebensgemeinschaft abzusichern / Ist allerdings dieser Sicherungszweck später weggefallen, weil beispielsweise die Ehe geschieden worden ist, so kann die Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft entfallen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 07.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
336.71 Bank 336.77 Kredit 347.627 Ehescheidung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.468 Bürgschaft | Dokument Nr. A-837885 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |