Beihilfe für den Schiffbau in der Bundesrepublik Deutschland : EuGH Rs. C-400/92 v.5.10.1994
Die Beihilfe Deutschlands für den Auftrag der staatlichen chinesischen Reederei Cosco zum Bau von vier Containerschiffen auf deutschen Werften ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, da sie nicht als Entwicklungshilfe i.S. von Art.4 VII Richtlinie 90/684/EWG angesehen werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.1 S.24-26)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.98 Subvention
341.232 Wirtschaftshilfe 347.776 Wettbewerbsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland China |
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Ablageschlagwort: 338.98 Subvention | Dokument Nr. A-836846 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |