Beihilfe für den Schiffbau in der Bundesrepublik Deutschland : EuGH Rs. C-400/92 v.5.10.1994

Die Beihilfe Deutschlands für den Auftrag der staatlichen chinesischen Reederei Cosco zum Bau von vier Containerschiffen auf deutschen Werften ist nicht mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar, da sie nicht als Entwicklungshilfe i.S. von Art.4 VII Richtlinie 90/684/EWG angesehen werden kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (6 (1995) Nr.1 S.24-26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.98 Subvention
341.232 Wirtschaftshilfe
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
China
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