Rückwirkung von Tarifverträgen : BAG 4 AZR 879/93 v.23.11.1994

Der Senat hat die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag sowohl zum Vorteil wie auch zum Nachteil der Arbeitnehmer ändern können. Dies gelte auch dann, wenn der neue Tarifvertrag rückwirkend in die Laufzeit eines früheren eingreife, sofern das Vertrauen der Tarifunte...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (Nr.34)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.116 Arbeitsvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Senat hat die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag sowohl zum Vorteil wie auch zum Nachteil der Arbeitnehmer ändern können. Dies gelte auch dann, wenn der neue Tarifvertrag rückwirkend in die Laufzeit eines früheren eingreife, sofern das Vertrauen der Tarifunterworfenen in die Weitergeltung des Tarifvertrages zerstört worden sei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog