Rückwirkung von Tarifverträgen : BAG 4 AZR 879/93 v.23.11.1994
Der Senat hat die Auffassung vertreten, dass die Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag sowohl zum Vorteil wie auch zum Nachteil der Arbeitnehmer ändern können. Dies gelte auch dann, wenn der neue Tarifvertrag rückwirkend in die Laufzeit eines früheren eingreife, sofern das Vertrauen der Tarifunte...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (Nr.34)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivvertrag
331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Kollektivvertrag | Dokument Nr. A-835869 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |