Gleichheitswidrige Schulpflicht für Mädchen : In Vorarlberg sind Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus zum Schulbesuch verpflichtet: Verfassungswidrig
Diese Vorschrift im Schulpflichtgesetz, mit der nur Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus hinter die Schulbank gezwungen werden, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat sie per 31.August 1995 aufgehoben (am 11.Oktober 1994, G 74, 75/94-9).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 37.014.14 Schulpflicht
371.23 Schulzeit 37.014F Chancengleichheit: Bildung 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Österreich
Vorarlberg |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Diese Vorschrift im Schulpflichtgesetz, mit der nur Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus hinter die Schulbank gezwungen werden, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat sie per 31.August 1995 aufgehoben (am 11.Oktober 1994, G 74, 75/94-9). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |