Gleichheitswidrige Schulpflicht für Mädchen : In Vorarlberg sind Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus zum Schulbesuch verpflichtet: Verfassungswidrig

Diese Vorschrift im Schulpflichtgesetz, mit der nur Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus hinter die Schulbank gezwungen werden, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat sie per 31.August 1995 aufgehoben (am 11.Oktober 1994, G 74, 75/94-9).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.014.14 Schulpflicht
371.23 Schulzeit
37.014F Chancengleichheit: Bildung
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
Vorarlberg
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Diese Vorschrift im Schulpflichtgesetz, mit der nur Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus hinter die Schulbank gezwungen werden, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat sie per 31.August 1995 aufgehoben (am 11.Oktober 1994, G 74, 75/94-9).
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog