Gleichheitswidrige Schulpflicht für Mädchen : In Vorarlberg sind Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus zum Schulbesuch verpflichtet: Verfassungswidrig

Diese Vorschrift im Schulpflichtgesetz, mit der nur Mädchen über die allgemeine Schulpflicht hinaus hinter die Schulbank gezwungen werden, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat sie per 31.August 1995 aufgehoben (am 11.Oktober 1994, G 74, 75/94-9).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:37.014.14 Schulpflicht
371.23 Schulzeit
37.014F Chancengleichheit: Bildung
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
Vorarlberg
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Ablageschlagwort: 37.014.14 Schulpflicht Dokument Nr. A-835761 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage