Anwälte bleiben vom EWR wegen 'Überregulierung' unberührt

Augenscheinlichstes Merkmal: Wegen der für die Berufsausübung notwendigen Eignungsprüfung hat sich noch kein Anwalt nach Österreich gewagt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1994)
VerfasserIn: Schnauder, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwalt
341.176 Integration: EU
342.721.6 Freizügigkeit, berufliche
330.172 Wettbewerb
340.132 Rechtsangleichung
Region:Österreich
EU
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