ZPO § 496 : OGH 9 Ob A 302/93 v.10.11.1993
In einem nach einem Aufhebungsbeschluss fortgesetzten Verfahren (hier hinsichtlich einer Konventionalstrafe nach Verletzung einer Konkurrenzklausel) sind neues Vorbringen und Beweismittel zulässig.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsmittel 331.77(094.5) Angestelltengesetz 347.9 Zivilprozessordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In einem nach einem Aufhebungsbeschluss fortgesetzten Verfahren (hier hinsichtlich einer Konventionalstrafe nach Verletzung einer Konkurrenzklausel) sind neues Vorbringen und Beweismittel zulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |