ZPO § 496 : OGH 9 Ob A 302/93 v.10.11.1993

In einem nach einem Aufhebungsbeschluss fortgesetzten Verfahren (hier hinsichtlich einer Konventionalstrafe nach Verletzung einer Konkurrenzklausel) sind neues Vorbringen und Beweismittel zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsmittel
331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.998 Arbeitsgericht Dokument Nr. A-834511 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage