Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung : BAG 4 AZR 219/93 v.23.2.1994

Die an niedersächsischen Schulen für geistig Behinderte als Gruppen-/Klassenleiter eingesetzten Erzieher mit sonderpädagogischer Ausbildung stellen eine Vergleichsgruppe gegenüber examierten Sonderschullehrern dar, wenn ihre Tätigkeit gleich bzw. gleichwertig i.S. Art.119 EG-Vertrag ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (2 (1994) Nr.12 S.11-12)
Ort / Verlag / Datum:12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.125 Erzieherin
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
396.1 Frau: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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