Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung : BAG 4 AZR 219/93 v.23.2.1994
Die an niedersächsischen Schulen für geistig Behinderte als Gruppen-/Klassenleiter eingesetzten Erzieher mit sonderpädagogischer Ausbildung stellen eine Vergleichsgruppe gegenüber examierten Sonderschullehrern dar, wenn ihre Tätigkeit gleich bzw. gleichwertig i.S. Art.119 EG-Vertrag ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (2 (1994) Nr.12 S.11-12)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.125 Erzieherin
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung 396.1 Frau: Gleichberechtigung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 371.125 Erzieherin | Dokument Nr. A-834152 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |