Befreiung von der Versicherungspflicht bis zum 31.März 1995 möglich : Pflegeversicherung (Serie) / Wer schon Leistungen der Krankenkasse erhält, muss keinen neuen Antrag stellen

Nach fast zwanzigjähriger Diskussion tritt am 1.Januar 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung in Kraft. Rund 90 % der Bevölkerung werden in ihr versichert sein. Für die übrigen besteht Versicherungspflicht bei einem privaten Unternehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Handelsblatt (1994)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 16.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Pflegeversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
368.42 Krankenversicherung (SV)
362.2/.4 Behindertenfürsorge
614.253 Krankenpflege
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 368.42 Pflegeversicherung (SV) Dokument Nr. A-833742 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage