Banken müssen bei Schecks jetzt zittern : OGH-Urteil sieht Mitschuld einer Bank nach Einlösung von gestohlenen Schecks / Kunde erhält 35.000 S

Der Verein für Konsumenteninformation führt derzeit weitere Musterprozesse, um die Haftungsfragen genauer zu klären.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.71 Bank
347.45 Konsumentenschutz
343.721 Betrug
347.513 Schadenersatz
347.991 Gerichtshof, Oberster
34.038 Rechtsprechung
061.1:331 AK
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-833092 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage