Arbeitnehmer haften nur noch bei grober Fahrlässigkeit : Beschluss des Grossen Senates / BAG 1/89 v.27.9.1994
Bei normaler Fahrlässigkeit sind die Schadenskosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber anteilig zu tragen, was allerdings in der Regel eine stärkere Belastung des Arbeitgebers bedeutet.
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 26.10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
343.222 Verschulden: Strafrecht 331.021F Arbeit, gefährliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-832961 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |