Entlassung nach mit Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigtem Zuspätkommen : OLG Wien 32 Ra 95/94 v.9.9.1994

(AngG § 27 Z. 4). Entschuldigt ein bereits mehrmals wegen Zuspätkommens gerügter Arbeitnehmer ein neuerliches Zuspätkommen damit, dass er eigentlich krank und arbeitsunfähig sei, kann seine Entlassung wegen verspäteter Krankmeldung berechtigt sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4607)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-832621 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage