Entlassung nach mit Arbeitsunfähigkeit gerechtfertigtem Zuspätkommen : OLG Wien 32 Ra 95/94 v.9.9.1994
(AngG § 27 Z. 4). Entschuldigt ein bereits mehrmals wegen Zuspätkommens gerügter Arbeitnehmer ein neuerliches Zuspätkommen damit, dass er eigentlich krank und arbeitsunfähig sei, kann seine Entlassung wegen verspäteter Krankmeldung berechtigt sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4607)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.14 Arbeitsordnung 368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-832621 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |