Im Zweifel der Name des Mannes : Neues Namensrecht kann kuriose Familiensituationen bewirken
Im Zweifelsfall hätte eine Braut auch künftig keine Chance, ihren Namen als Familiennamen durchzusetzen, da im Paragraphen 93 (1) die Übernahme des Namens des Bräutigams als der 'normale', also offenbar vom Gesetzgeber gewünschte Fall betrachtet wird.
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.189.15 Namensrecht
17.023 Familie 329F Grüne |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Im Zweifelsfall hätte eine Braut auch künftig keine Chance, ihren Namen als Familiennamen durchzusetzen, da im Paragraphen 93 (1) die Übernahme des Namens des Bräutigams als der 'normale', also offenbar vom Gesetzgeber gewünschte Fall betrachtet wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |