Im Zweifel der Name des Mannes : Neues Namensrecht kann kuriose Familiensituationen bewirken

Im Zweifelsfall hätte eine Braut auch künftig keine Chance, ihren Namen als Familiennamen durchzusetzen, da im Paragraphen 93 (1) die Übernahme des Namens des Bräutigams als der 'normale', also offenbar vom Gesetzgeber gewünschte Fall betrachtet wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1994)
VerfasserIn: Seidl, Conrad
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.189.15 Namensrecht
17.023 Familie
329F Grüne
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht Dokument Nr. A-832613 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage