Rationalisierungstarifvertrag in der Druckindustrie : BAG 4 AZR 270/93 v.9.3.1994
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Entlassung aufgrund Nutzung allgemeiner technischer Entwicklungen (hier: Schliessung der Satzabteilung wegen Herstellung des Fotosatzes durch Kunden mittels DTP).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (47 (1994) Nr.44)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 65.011.42 Rationalisierung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Kein Anspruch auf Entschädigung bei Entlassung aufgrund Nutzung allgemeiner technischer Entwicklungen (hier: Schliessung der Satzabteilung wegen Herstellung des Fotosatzes durch Kunden mittels DTP). |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |