Rationalisierungstarifvertrag in der Druckindustrie : BAG 4 AZR 270/93 v.9.3.1994

Kein Anspruch auf Entschädigung bei Entlassung aufgrund Nutzung allgemeiner technischer Entwicklungen (hier: Schliessung der Satzabteilung wegen Herstellung des Fotosatzes durch Kunden mittels DTP).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (47 (1994) Nr.44)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
65.011.42 Rationalisierung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-832202 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage