Entlohnung von Reisezeiten : OLG Wien 34 Ra 71/94 v.9.9.1994

Die beim Selbstlenken eines Kfz auf einer Dienstreise ausserhalb der Normalarbeitszeit verbrachte Zeit ist keine Arbeitszeit im engeren Sinn und kann bei ansonsten qualifizierter Tätigkeit nach entsprechender Vereinbarung geringer entlohnt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.048.5 Arbeitsweg
331.81 Arbeitszeit
331.82F Dienstreise
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.048.5 Arbeitsweg Dokument Nr. A-831334 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage