Wirkungen einer Suspendierung : VGH 93/09/0253 v.8.9.1993
Der Beamte hat während der Suspendierung keinen Anspruch auf Beistellung von Dienstkleidung, Dienstabzeichen und sonstigen Sachbehelfen, und er hat grundsätzlich auch nicht das Recht, während dieser Zeit die - ihm früher beigestellte - Dienstkleidung, Dienstabzeichen und Sachbehelfe (z.B. Waffen) zu...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel
35.081.71 Beamtenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel | Dokument Nr. A-831232 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |