Wirkungen einer Suspendierung : VGH 93/09/0253 v.8.9.1993

Der Beamte hat während der Suspendierung keinen Anspruch auf Beistellung von Dienstkleidung, Dienstabzeichen und sonstigen Sachbehelfen, und er hat grundsätzlich auch nicht das Recht, während dieser Zeit die - ihm früher beigestellte - Dienstkleidung, Dienstabzeichen und Sachbehelfe (z.B. Waffen) zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel
35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.083.12 Beamte: Disziplinarmittel Dokument Nr. A-831232 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage