Wettbewerbshüter im Beihilfenstrudel : Europraxis

Staatliche Beihilfen in der Gemeinschaft sind zwar grundsätzlich verboten. Die EU-Verträge sehen allerdings Ausnahmen und für die Kommission einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Beihilfen vor.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1994)
VerfasserIn: Stabenow, Michael
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Van
Miert, Karel
Klassifikation:338.98 Subvention
381.81 Wettbewerbspolitik
338.98 Wirtschaftsförderung
341.176 Kommission der EU
Region:EU
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