Wer darf im Büro Beine hochlagern? : Recht: Der Job macht oft krank. Als berufsunfähig gilt man deshalb nicht. Man darf die Beine strecken und öfter aufs WC gehen. Das muss der Chef tolerieren

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1994)
VerfasserIn: Peyerl, Ricardo
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.01.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin
613.62 Berufskrankheit
368.432.2 Invaliditätspension
368-03 Berufsunfähigkeit
331.96 Arbeitsvermittlung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog