Wer darf im Büro Beine hochlagern? : Recht: Der Job macht oft krank. Als berufsunfähig gilt man deshalb nicht. Man darf die Beine strecken und öfter aufs WC gehen. Das muss der Chef tolerieren
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.01.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin 613.62 Berufskrankheit 368.432.2 Invaliditätspension 368-03 Berufsunfähigkeit 331.96 Arbeitsvermittlung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz | Dokument Nr. A-830369 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |