Gleitzeit - Rücksichtnahme auf unternehmerische Erfordernisse?

Stimmt der Arbeitgeber einer GZ-Vereinbarung nur unter der Bedingung zu, dass immer ein AN im Betrieb anwesend ist, so müssen sich die AN untereinander auf eine abgestimmte Arbeitszeiteinteilung einigen. Kommt diese nicht zustande, steht dem Arbeitgeber kein Weisungsrecht zu. Dieses würde dem Wesen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (12 (1994) Nr.10)
VerfasserIn: Drs, Monika
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Arbeitszeit, gleitende
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.14 Arbeitsordnung
331.011 Arbeitspflicht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitszeit, gleitende Dokument Nr. A-829909 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage