Gleitzeit - Rücksichtnahme auf unternehmerische Erfordernisse?
Stimmt der Arbeitgeber einer GZ-Vereinbarung nur unter der Bedingung zu, dass immer ein AN im Betrieb anwesend ist, so müssen sich die AN untereinander auf eine abgestimmte Arbeitszeiteinteilung einigen. Kommt diese nicht zustande, steht dem Arbeitgeber kein Weisungsrecht zu. Dieses würde dem Wesen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (12 (1994) Nr.10)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.811 Arbeitszeit, gleitende
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 331.14 Arbeitsordnung 331.011 Arbeitspflicht |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.811 Arbeitszeit, gleitende | Dokument Nr. A-829909 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |