Arbeitswillige müssen nicht beschäftigt werden : BAG 1 AZR 622/93 v.22.3.1994
Arbeitgeber dürfen mit einer Gewerkschaft vereinbaren, dass sie bei einem Streik arbeitswillige Arbeitnehmer nicht über den Rahmen einer Notdienstvereinbarung hinaus beschäftigen. Sie haben keine Pflicht zur Beschäftigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
331.89 Arbeitskonflikt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht | Dokument Nr. A-829835 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |