AngG § 27 Z.4 : OLG Wien 32 Ra 72/94 v.27.6.1994
Im Ansinnen eines Arbeitnehmers, sich die Antwort bis zum nächsten Tag (genau) zu überlegen, kann nach der Drohung des Arbeitgebers, dass sich der Arbeitnehmer die Antwort 'gut überlegen solle, weil er sonst die fristlose Entlassung aussprechen müsse', keine beharrliche Weigerung zur Diens...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-829827 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |