AngG § 27 Z.1 : OLG Wien 32 Ra 93/94 v.3.8.1994

In einer Anzeige eines Arbeitnehmers an die Rechtsanwaltskammer als Standesbehörde des Arbeitgebers kann weder Vertrauensunwürdigkeit im Dienst noch eine erhebliche Ehrverletzung gegen den Arbeitgeber gesehen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.632 Ehrenbeleidigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-829826 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage