Anerkennung von Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur : EuGH Rs. C-447/93 v.9.8.1994
Ein 1966 von der Staatlichen Ingenieurschule für Bauwesen im Studiengang 'Allgemeiner Hochbau' verliehenes Diplom kann den in Artikel 11 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10.6.1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (5 (1994) Nr.9 S.321-322)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 378.22 Grad, akademischer
378.14 Studium 72 Architektur 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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