Anerkennung von Befähigungsnachweisen auf dem Gebiet der Architektur : EuGH Rs. C-447/93 v.9.8.1994

Ein 1966 von der Staatlichen Ingenieurschule für Bauwesen im Studiengang 'Allgemeiner Hochbau' verliehenes Diplom kann den in Artikel 11 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10.6.1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (5 (1994) Nr.9 S.321-322)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:378.22 Grad, akademischer
378.14 Studium
72 Architektur
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 378.22 Grad, akademischer Dokument Nr. A-829049 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage