Zur Begründung der Deviseninländereigenschaft : OGH 2 Ob 573/92 v.30.9.1992

Auch wenn der mit einer deutschen Bank abgeschlossene Kreditvertrag deutschem Recht unterliegt, ist die devisenrechtliche Frage kraft Sonderanknüpfung durch die Eingriffsnormen des DevG nach österreichischem Recht zu beantworten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (42 (1994) Nr.8 S.641-649)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
336.76 Kapitalverkehr
336.745 Devisen
347.98 Gericht: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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