Rechtsanwaltskostenersatz trotz Möglichkeit der AK-Vertretung : OGH 8 Ob S 14/94 v.30.6.1994
Ungeachtet der Rechtsschutzgewährungspflicht der Arbeiterkammer gemäss § 7 AKG besteht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers sich nur durch die Arbeiterkammer vertreten zu lassen sein Recht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, bzw. das Recht der Arbeiterkammer, einzelne Vertretungsauf...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 07.10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Gerichtskosten
347.965 Rechtsanwalt: Honorar 061.1:331 AK 34.03 Rechtsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.921 Gerichtskosten | Dokument Nr. A-828307 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |