Rechtsanwaltskostenersatz trotz Möglichkeit der AK-Vertretung : OGH 8 Ob S 14/94 v.30.6.1994

Ungeachtet der Rechtsschutzgewährungspflicht der Arbeiterkammer gemäss § 7 AKG besteht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers sich nur durch die Arbeiterkammer vertreten zu lassen sein Recht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, bzw. das Recht der Arbeiterkammer, einzelne Vertretungsauf...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Gerichtskosten
347.965 Rechtsanwalt: Honorar
061.1:331 AK
34.03 Rechtsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.921 Gerichtskosten Dokument Nr. A-828307 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage