AngG § 39 Abs.1 Dienstzeugnis : OLG Wien 32 Ra 94/94 v.3.8.1994
Die Pflicht zur Ausstellung des Zeugnisses ist eine sogenannte Holschuld, d.h. der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Ausfolgung, nicht aber auf Übersendung oder Überbringung des verlangten Zeugnisses.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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