AngG § 39 Abs.1 Dienstzeugnis : OLG Wien 32 Ra 94/94 v.3.8.1994
Die Pflicht zur Ausstellung des Zeugnisses ist eine sogenannte Holschuld, d.h. der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Ausfolgung, nicht aber auf Übersendung oder Überbringung des verlangten Zeugnisses.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.123 Arbeitspapiere
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.123 Arbeitspapiere | Dokument Nr. A-828119 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |