Berücksichtigung des von einem Arbeitnehmer zuletzt in einem anderen Mitgliedstaat bezogenen Arbeitsentgelts bei der Berechnung einer Invaliditätsrente : EuGH Rs. C-406/93 (Andre Reichling)
Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates - ist dahin auszulegen, dass der zuständige Träger den theoretischen Betrag der Leistung auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer zuletzt in diesem anderen Mitgliedstaat bezogenen Arbeitsentgelts zu berechnen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht ((1994) Nr.9 S.5-7)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.432.2 Invaliditätspension
331.11F Wanderarbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.432.2 Invaliditätspension | Dokument Nr. A-827780 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |