Berücksichtigung des von einem Arbeitnehmer zuletzt in einem anderen Mitgliedstaat bezogenen Arbeitsentgelts bei der Berechnung einer Invaliditätsrente : EuGH Rs. C-406/93 (Andre Reichling)

Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 des Rates - ist dahin auszulegen, dass der zuständige Träger den theoretischen Betrag der Leistung auf der Grundlage des vom Arbeitnehmer zuletzt in diesem anderen Mitgliedstaat bezogenen Arbeitsentgelts zu berechnen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht ((1994) Nr.9 S.5-7)
Ort / Verlag / Datum:09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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