Verwaltungsrechtliche Solidarhaftung für Anlieferung auf Deponie? : VwGH 93/07/0162 v.19.5.1994

Der Behörde ist bei der Auswahl zwischen mehreren Personen, die eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen haben, zwar nicht freies Belieben, jedoch Ermessen eingeräumt. Dieses ist iSd Gesetzes zu handhaben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Haftpflicht
628.47 Mülldeponie
351.79 Wasserrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.51 Haftpflicht Dokument Nr. A-827157 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage