Verwaltungsrechtliche Solidarhaftung für Anlieferung auf Deponie? : VwGH 93/07/0162 v.19.5.1994
Der Behörde ist bei der Auswahl zwischen mehreren Personen, die eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen haben, zwar nicht freies Belieben, jedoch Ermessen eingeräumt. Dieses ist iSd Gesetzes zu handhaben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (5 (1994) Nr.9)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
628.47 Mülldeponie 351.79 Wasserrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.51 Haftpflicht | Dokument Nr. A-827157 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |