Richter kippen teuren Sozialplan : BAG 10 ABR 7/94 / Unternehmen bekam beim Bundesarbeitsgericht Recht

Einigungsstellen müssen bei der Festlegung von Abfindungen im Rahmen von Sozialplänen sowohl die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens als auch die sozialen Belange der Arbeitnehmer beachten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1994)
VerfasserIn: Zeitz, Gundula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialplan
65.012 Unternehmenssanierung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.17 Sozialplan Dokument Nr. A-826563 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage