Richter kippen teuren Sozialplan : BAG 10 ABR 7/94 / Unternehmen bekam beim Bundesarbeitsgericht Recht
Einigungsstellen müssen bei der Festlegung von Abfindungen im Rahmen von Sozialplänen sowohl die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unternehmens als auch die sozialen Belange der Arbeitnehmer beachten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.09.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.17 Sozialplan
65.012 Unternehmenssanierung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.17 Sozialplan | Dokument Nr. A-826563 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |