Kollektivverträge und zwingendes Arbeitsrecht : OGH 9 Ob A 20/94 v.23.2.1994

Nach § 20 Abs.3 AngG kann zwar die Kündigungsfrist nicht unter die in Abs.2 des § 20 AngG bestimmte Dauer herabgesetzt werden, es kann jedoch vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder letzten eines Kalendermonates endet. Das Gesetz lässt somit eine Einzelvereinbarung zu, so dass auch i...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsfrist
331.116 Kollektivvertrag
351.83 Arbeitsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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